Betreuung bei festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz
Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 mit festgestellter eingeschränkter Alltagskompetenz
erfordern in der Regel einen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung
Folgende Leistungen können Sie bei uns abrufen:
Beaufsichtigung (insbesondere zur Entlastung pflegender Angehöriger) z.B. bei Störungen des Tag-/Nachtrhythmusses, bei der Gefahr des unkontrollierten Verlassens des Wohnbereichs oder des Verkennens oder Verursachens gefährdender Situationen
Training von Alltagskompetenzen und tagesstrukturierende Maßnahmen, z.B.
- Lesen / Vorlesen
- Gedächtnistraining
- Spazieren gehen
- Erinnerungsarbeit
- Anleitung und Unterstützung bei der Aufnahme sinnhafter Betätigungen, z.B.
- Basteln
- Handarbeiten
- Kochen, Backen
- Musizieren
- Gärtnern