- Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind verpflichtet,
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- bei Pflegegrade 2 bis 3 mindestens einmal halbjährlich
- bei Pflegegrade 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich
- einen Pflegeeinsatz durch eine Pflegeeinrichtung, mit der die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat, abzurufen.
Die Pflegeeinsätze dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und Beratung der häuslichen Pflegenden.
- Die Vergütung des Pflegeeinsatzes wird von uns direkt mit der Pflegekasse abgerechnet.