Sachleistung
Pflegebedürftige haben bei häuslicher Pflege Anspruch auf Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung als Sachleistung = Erbringung der Pflegeleistungen durch ambulante Pflegeeinrichtungen, mit denen die Pflegekasse einen Versorgungsvertrag abgeschlossen hat.
Auch durch Einzelpersonen, mit denen die Pflegekasse einen Vertrag nach § 77 Abs. 1 SGB XI abgeschlossen hat, kann häusliche Pflegehilfe als Sachleistung erbracht werden.
Die Pflegesachleistungen rechnet der beauftragte ambulante Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse ab.
Der Sachleistungsbetrag beträgt je Kalendermonat:
In Pflegegrad 2
689,00 Euro
In Pflegegrad 3
1.298,00 Euro
In Pflegegrad 4
1.612,00 Euro
In Pflegegrad 5
1.995,00 Euro
Nimmt der Pflegebedürftige die ihm zustehende Sachleistung nur teilweise in Anspruch (Kombinationsleistung), erhält er daneben ein anteiliges Pflegegeld. Das Pflegegeld wird um den Prozentsatz vermindert, in dem der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch genommen hat.